| Arbeit-, beschäftigung- und kaufkraftgesetz (tepa-gesetz) |
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Das TEPA-Gesetz trat in Kraft am 1. Oktober 2007. Daher haben wir für Sie eine kleine Zusammenfassung der Hauptaspekte dieses Gesetzes vorbereitet. Für weitere vollständige Information, bitte wenden Sie sich an uns über Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können
I - Steuerbefreiung der Überstunden und der zusätzlichen Stunden
A) Unter Bedingungen, Befreiung von der Einkommensteuer:
- der über 35 Wochenstunden vorgenommenen Überstunden, - der von den Teilzeitangestellten vorgenommenen zusätzlichen Stunden - der Arbeitstage über die jährlich festgelegten 218 Tage.
B) Senkung der Arbeitsnehmerbeiträge
Die von dem Einkommensteuer befreiten Entlohnungen durch das TEPA-Gesetz geben das Recht auf eine Senkung der Sozialbeiträge, die:
- gleich oder niedriger als 21.50 % der von der Steuer befreiten Entlohnung sind, - auf den Betrag der fälligen Beiträge für jeden Angestellten angerechnet wird, - den Gesamtbetrag dieser Beiträge nicht überschreiten.
C) Pauschalabzug der Arbeitsgeberbeiträge von den Überstunden
Voraussetzung: Überstunden, deren Entlohnung zu dem Anwendungsbereich der Befreiung von der Einkommensteuer gehört, Ausgeschlossen sind die von den Teilzeitangestellten vorgenommenen zusätzlichen Stunden
Die Senkung von den Summen, die der URSSAF für jeden Angestellten gezahlt werden müssen, beläuft sich auf:
- € 0,50 pro Überstunde bei den Unternehmen mit 20 oder mehr Arbeitnehmer zum 31.12.07 - € 1.50 pro Überstunde bei den Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmer zum 31.12.07
Arbeitnehmer, die eine jährlich festgelegte Anzahl von Tagen arbeiten: die gleiche Pauschalsenkung pro Überstunde wird berücksichtigt in Anbetracht dessen, dass 1 Tag aus 7 Stunden besteht.
II - IN DER PRAXIS
Neuen Unterlagen sollten der Verwaltung im Fall von Überprüfung vorgestellt werden und die Lohnstreifen sollen geändert werden
III - MIT KURZEM WORTEN...
Ab dem 1. Oktober 2007 unterliegen die Überstunden in Zusammenhang mit dem Wechsel von 35 Stunden zu den 39 Stunden in der Woche völlig der Erhöhung von 25% des Grundstundensatzes (statt der bis 2008 für die Unternehmen mit weniger als 20 Arbeitnehmern tolerierten 10%). |




