| Versicherungsverträge: Neue Bestimmungen |
|
Information über die neuen Bestimmungen betreffend Vorsorge & Zusatzkrankenkasseversicherung und Zusatzrentenversicherungen, die zugunsten des Personals abgeschlossen wurden und die Begünstigungen hinsichtlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bewirken.
Die Verträge müssen diesen neuen Bestimmungen entsprechen, um ihre Gültigkeit und die daraus resultierenden Ermässigungen beibehalten zu können. Das Gesetz Nr. 2003 - 755 vom 21. August 2003 bezüglich der Reform der Rentenversicherung (so genanntes Gesetz "FILLON") hat die Bedingungen für die steuer- und sozialabgabenfreien Zusatzkassen (Zusatzkrankenkasse, Tod, Arbeitsunfähigkeit) und zusätzliche Rentenversicherung (Artikel 83 et 39 des Steuerrechts) verschärft.
Einige von diesen Bedingungen, auf denen die steuer- und sozialabgabenfreien begünstigten Vorteile beruhen, werden in Zukunft besonders stark den Kontrollen ausgesetzt und es besteht insofern ein Risiko zu eventuellen Steuer- und Sozialabgabenerhöhungen, falls die Verträge sich als nicht konform erweisen sollten.
Wir erwähnen hiermit die wichtigsten Bedingungen:
· Die Einrichtung der Versicherung unter einem vom Artikel L911-1 vorgesehenen Prozedere entweder durch Kollektivvereinbarung, Abstimmung oder unilaterale Entscheidung des Arbeitgebers
· Der Versicherungsbeitrag darf keinen Gehaltsersatz darstellen (oder erst nach Ablauf einer 12-monatigen Wartefrist)
· Der Arbeitgeber muss sich finanziell beteiligen
· Ein fixer Abgabensatz muss festgelegt werden
· Die Garantien der Zusatzkrankenkasse dürfen nur die von der Krankenkasse zugelassenen Sozialleistungen komplettieren (so genannter „verantwortungsbewusster Vertrag")
Diese Bestimmungen gelten ab dem 1. Januar 2005. Sie werden derzeit bei den neu eingerichteten Verträgen angewendet, müssen aber ebenfalls an die noch vor diesem Datum eingerichteten Verträgen angewendet werden. Bei letzteren besteht daher das Risiko, dass sie nicht konform sind. Die Verträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2008 an die neuen Bestimmungen angepasst werden.
Wir raten Ihnen daher, die von dieser Reform betroffenen Verträge zu prüfen, um etwaige finanzielle Risiken im Falle einer Kontrolle vorzubeugen.
Wir stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung und können Sie auch bei der Anpassung der Verträge an die geltende Gesetzeslage unterstützen. |




