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Globale Verwaltung der Gehaltsabrechnung

und des Personalwesens

 

 

 

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Arbeitgeber außerhalb Frankreich

Sie sind ein Arbeitgeber allerdings nicht in Frankreich etabliert und Sie möchten einen verantwortlich Leiter in Frankreich einstellen, um den Markt von Frankreich aus zu entwickeln und :

 

  • Sie sind mit der Vorbereitung der Gehaltsabrechnungen gemäß den französischen Regelungen und Praktiken nicht vertraut,
  • Sie haben keine Kenntnis weder von Arbeitsgeberkosten noch von Sozialabgaben in Frankreich und Sie brauchen Mustergehaltsabrechnungen, um den Lohnumfang zu erfassen (vom Brutto zu Netto Errechnung und umgekehrt Einkommensteuer inbegriffen) und Ihr Betriebsbudget festzulegen,
  • Sie kennen nicht alle Verpflichtungen, die einem Arbeitsgeber in Frankreich zugeteilt werden, und Sie sind mit der französischen Arbeitsgesetzgebung nicht vertraut,
  • Ihre Buchhaltungs- und Finanzabteilungen befinden sich nicht in Frankreich und Sie machen sich Gedanken darüber, wie Sie die Lohnabrechnung Ihrer französischen Arbeitnehmer bewerkstelligen sollen,
  • Sie wollen es vermeiden, ein teures französisches Lohnsoftwareprogramm zu kaufen und zu warten,
  • Sie finden die gesetzlichen Aspekte des Personalmanagements wegen ihrer Vielschichtigkeit und Wechselhaftigkeit zu aufwendig,
  • Sie wollen keine Fehler begehen, denn Sie fürchten, dass sich Missverständnisse mit den Behörden negativ auf Ihr Image auswirken könnten und zu nachteiligen Verspätungen oder sogar gesetzlichen Verfahren führen können,
GPM bieten Ihnen eine komplette Leistungspalette :

 

  • Einstellungsformalitäten (Krankenversicherung, Rentenkassen)
  • Überprüfung der Arbeits- und Handelsvertreterverträge bezüglich deren Übereinstimmung mit den französischen Rechtsbestimmungen
  • Vorbereitung der Lohnstreifen je nach Ihrer Anweisungen: Gehalt, Provision, Bonus, Berechnung des gesetzlichen Urlaubs, Krankenstand , Prämien…
  • Monatliche/vierteljährliche Erklärungen der Sozialabgaben und jährliche Erklärung bei der URSSAF und anderen Sozialkassen
  • Management der Gehalts- und Sozialabgabenzahlungen (besonders wenn Sie über kein Bankkonto in Frankreich verfügen)
  • Audits der Gehaltsabrechnung
  • Beratung und Audits der Sachleistungen
  • Audits weiterer beruflichen Aufwendungen
  • Unterstützung im Rahmen einer Kontrolle der Sozialversicherung URSSAF
  • Aktualisierung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bezüglich der Änderungen in den Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Mehrsprachige tatkräftige Unterstützung und Beratung recht- und steuergemäß
  • Aufstellung von monatlichen Reportings
Wenn Sie mehr über die Einstellungsmodalitäten eines Arbeitsnehmer in Frankreich erfahren möchten, ohne dass Sie eine Rechtsstruktur schaffen, sehen Sie auch in unserer Rubrik Vertreter ausländischer Firmen’ nach