GPM kann Ihnen behilflich sein wenn Sie sich in einer der folgenden Situation befinden :
1. ein französischer Arbeitgeber, der die Gehaltsabrechnung seines Personals externalisieren möchte,
2. ein ausländischer Arbeitgeber, der über eine Struktur in Frankreich verfügt jedoch die Verwaltung des Personalwesens und die Lohnabrechnung externalisieren möchte,
3. Marktaufbau in Frankreich : eine ausländische Gesellschaft möchte sich auf den französischen Markt etablieren und dazu einen französischen Mitarbeiter einstellen
4. ein französischer Arbeitnehmer, der für ein ausländisches Unternehmen in Frankreich arbeitet oder arbeiten möchte,
5. ein Unternehmer, der mit anderen Kulturangehörigen zu arbeiten hat,
6. ein Vertreter eines ausländischen Unternehmens in Frankreich in der Position eines „isolierten Mitarbeiters“.
Präsentation der Gesellschaft
In welchen Fällen kann man
sich an GPM wenden
News
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Information über die neuen Bestimmungen betreffend Vorsorge & Zusatzkrankenkasseversicherung und Zusatzrentenversicherungen, die zugunsten des Personals abgeschlossen wurden und die Begünstigungen hinsichtlich Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge bewirken.
Die Verträge müssen diesen neuen Bestimmungen entsprechen, um ihre Gültigkeit und die daraus resultierenden Ermässigungen beibehalten zu können.
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